PhilTalk Philosophieforen

Guten Morgen Gast. Bitte Login oder Registrieren.
11. Sept. 2010, 03:04 Uhr


   PhilTalk Philosophieforen
   Praktische Philosophie
   Politische Philosophie, Rechtsphilosophie, Wirtschaftsphilosophie
(Moderator: Uwe)
   Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
Board-Icon Forum
ÜbersichtÜbersicht
Neueste BeiträgeNeueste Beiträge
QuizQuiz
HilfeHilfe
SucheSuche
Login-Icon Login (Passwort vergessen?)
Benutzername
Passwort

Nicht angemeldet? Kostenlos registrieren!

Buch-Icon Lexika
Buch-Iconphilosophenlexikon.de
Buch-IconPhilLex - Lexikon der Philosophie
Buch-IconLexikon der griechischen Mythologie
Buch-Icon PhiloThek
Buch-IconBibliothek der Klassiker
Buch-IconZeitschriftenlesesaal
Buch-IconNachschlagewerke
Info-IconAllgemeine Information
Info-IconDokumentenlieferdienste
Spiele-Icon Spiele
 Philosophisches Galgenraten
WWW-Search-Icon PhilSearch.de
Einkaufswagen-Icon Shops
Einkaufswagen-IconPhiloShop
Einkaufswagen-IconPhiloShirt
Board-Icon Service
Philosophie-Zitate für Ihre HomePage
Board-Icon Kontakt
Impressum
eMail
« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Seiten: 1 2 3 4  5 | Thema versenden | Drucken
   Autor  Thema: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit  (Gelesen 1315 mal)
Haarzahn
Ehemaliges Mitglied
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #15 am: 11. Jan. 2010, 23:13 Uhr »
| Löschen

Am 11. Jan. 2010, 13:04 Uhr, schrieb doc_rudi :


 
Nach meiner Zuordnung von Glaube (individuell) und Religion (ein Phänomen von menschlichen lebenden Systemen höhrer Ordnung) ist Glaubensfreiheit ein hohes gut, ein Menschenrecht.  
Religion hingegen ist ein Massenphänomen und hat prinzipiell sogar negative Auswirkungen auf die "Politik", weil Religion stets zwischen Gut (=Wertung für die eigene Ideologie) und Böse (=Bewertung der fremden religiösen Ideologie) trennt und damit Aggression gegen das Fremde rechtfertigt.
 
Gruß
rudi  

 
Hallo rudi!
 
Ich möchte gern noch eine Anmerkung machen: du nanntest Glauben individuell. Es fällt mir schwer, dies als auf das Individuum beschränkt zu sehen. Wäre dem so, würde die Vergabe von derartigen Rechten ein gönnerhaftes Zugeständnis sein, das jemand für sich ungeteilt (individuell) habe und sich daran gütlich tun mag. Das wäre natürlich zu wenig. Mir fehlte da doch die Begründung, warum diese Rechte bestehen. Ist es nicht eher so, dass sie auf etwas zielen, was gerade nicht individuell ist? Glaube ist immer eine Neigung oder Abhängigkeit, ob selbst gewählt oder nicht. Man kann seinen Glauben auch wählen, aber er ist dann auch eine Art der Verbindlichkeit. Sind es nicht solche Momente - Verbundenheit und Verbindungen -, die es anzuerkennen gilt, die überhaupt ein Bild von Treue und Zusammenhalt vermitteln können?
Die Glaubensfreiheit zu unterbinden halte ich für einen bösartigen Versuch, der aber eigentlich unmöglich Erfolg haben kann. Das Recht auf Glaubensfreiheit ist daher auch weniger eine rechtsphilosphische als eine anthropologische oder gar metaphysische Angelegenheit und der Anspruch auf bzw. die Rede von Menschenrechten ist selbst ein Glaubensbekenntnis.
 
Gruß
Marcus

  IP-Icon gespeichert
Hancock (Offline)
V.I.P.
*****






   
Profil anzeigen |

Beiträge: 1569
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #16 am: 16. Jan. 2010, 19:23 Uhr »

Am 11. Jan. 2010, 12:56 Uhr, schrieb doc_rudi :


 
Beim Glauben des Individuums geht es um Denkinhalte, allerdings nicht um den Denkablauf oder um Logik.
 
Bestimmte Denkinhalte, die das "Jenseits" betreffen, werden für wahr angenommen.  
Der Glaube ist eine durch Argumente nicht korrigierbare Überzeugung.
 
Oder?
 
Gruß
rudi
 
 

 
 
Warum erzeugt Glaube so eine Betroffenheit?
Und zwar besonders bei Ungläubigen?
 
Glaube hat nichts mit "etwas Glauben schenken" oder "etwas für wahr halten" zu tun.
 
Glaube bedeutet "Selbst-Entäußerung" und das hat nichts mit Denken zu tun.
Glaube ist weit entfernt vom Denken.

  IP-Icon gespeichert

Alles nichts oder!?
delfi (Offline)
V.I.P.
*****






   
Profil anzeigen |

Beiträge: 7146
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #17 am: 17. Jan. 2010, 00:05 Uhr »

Am 16. Jan. 2010, 19:23 Uhr, schrieb Hancock :


 
 
Warum erzeugt Glaube so eine Betroffenheit?
Und zwar besonders bei Ungläubigen?
 
Glaube hat nichts mit "etwas Glauben schenken" oder "etwas für wahr halten" zu tun.
 
Glaube bedeutet "Selbst-Entäußerung" und das hat nichts mit Denken zu tun.
Glaube ist weit entfernt vom Denken.

 
 
hmmm,
was genau macht denn betroffen?
 
Der Anblick eines Gläubigen?
 
Salve
 
 

  IP-Icon gespeichert

gnôthi seautón, medèn ágan, eî
kidt
Ehemaliges Mitglied
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #18 am: 17. Jan. 2010, 01:51 Uhr »
| Löschen

Am 17. Jan. 2010, 00:05 Uhr, schrieb delfi :


 
 
hmmm,
was genau macht denn betroffen?
 
Der Anblick eines Gläubigen?
 
Salve
 
 

 
 
 
Sind Sie nicht zur Vernunft begabt?

  IP-Icon gespeichert
Hancock (Offline)
V.I.P.
*****






   
Profil anzeigen |

Beiträge: 1569
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #19 am: 17. Jan. 2010, 12:48 Uhr »

Am 17. Jan. 2010, 00:05 Uhr, schrieb delfi :


 
 
hmmm,
was genau macht denn betroffen?
 
Der Anblick eines Gläubigen?
 
Salve
 
 

 
Ja, auch das Wahrnehmen von Gläubigen.
 
Der Moslem, der sich in der Moschee auf den Boden wirft oder der Buddhist, der es ihm im Tempel oder Dojo gleichtut.
Oder auch der Kathole nach altem Ritus zumindest.
Auch heute noch das Knien.
 
Das irritiert zumindest; zumal heute.
Man sieht etwas sehr Intimes und vor allem Unverständliches.

  IP-Icon gespeichert

Alles nichts oder!?
Nixnutz (Offline)
Mitglied
***






   
Profil anzeigen | Homepage |

Beiträge: 119
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #20 am: 10. Feb. 2010, 13:52 Uhr »

Wer nicht denken kann muss glauben. Wo ist da die Freiheit?
  IP-Icon gespeichert

Es ist keine grosse Kunst einen Sinn des Lebens zu finden.
Die wahre Kunst besteht darin die Sinnlosigkeit des Lebens zu akzeptieren.
delfi (Offline)
V.I.P.
*****






   
Profil anzeigen |

Beiträge: 7146
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #21 am: 10. Feb. 2010, 23:52 Uhr »

Am 10. Feb. 2010, 13:52 Uhr, schrieb Nixnutz :

Wer nicht denken kann muss glauben. Wo ist da die Freiheit?

 
"Freiheit" ist nichts anderes, als dein individuelles Ordnungsprinzip.
Denn vor dem Chaos hat man Angst,
 
.. der eine mehr, der andere weniger
 
Salve
 
 

  IP-Icon gespeichert

gnôthi seautón, medèn ágan, eî
kidt
Ehemaliges Mitglied
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #22 am: 13. Feb. 2010, 10:11 Uhr »
| Löschen

Glaubensfreiheit
 
Die G. ist eines der zentralen Grund- und Menschenrechte, das in D durch Art.4 GG und in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 durch Art.18 geschützt wird.  
 
Danach darf niemand aufgrund seiner religiösen Überzeugung oder einer Gewissensentscheidung diskriminiert werden, insbesondere dürfen hieraus keine rechtlichen Nachteile erwachsen oder darf deswegen Zwang ausgeübt werden.

 
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.
 
=>  http://www1.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=9VS594
 
 
Freiheit der Religionsausübung
 
In Art. 4 Abs. 2 GG gewährleistet das Grundgesetz das Recht auf ungestörte Religionsausübung.
 
Aus dem in Art. 4 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden Gebot der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kirchen und Bekenntnisse hat das Bundesverfassungsgericht gefolgert, dass zu der Freiheit der Religionsausübung auch die Freiheit, eine (z.B. auch atheistische) Weltanschauung auszuüben, gehört. Geschützt sind also nicht nur die traditionelle (häusliche und öffentliche) Manifestation der Glaubensinhalte, z.B. durch Gottesdienste, Symbole und Riten, Gebete, Prozessionen, Glockengeläut und kirchliche Sammlungen, sondern auch freireligiöse und atheistische Feiern (vgl. BVerfGE 24, 236 (245 f.).
 
Eine Grenze der Religionsausübung ist dort erreicht, wo diese eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt. Das Läuten von Kirchenglocken muss daher z.B. nicht hingenommen werden, wenn dies ein Ausmaß erreicht, dass ein Einschreiten unter dem Gesichtspunkt der polizeilichen Gefahrenabwehr erforderlich wird.

 
 
=>  http://www.juraforum.de/lexikon/Freiheit%20der%20Religionsaus%C3%BCbung
 
 
Beispiel:
 
Glaubensfreiheit hat Grenzen
 
=> http://www.zeit.de/online/2009/33/sexualkunde-karneval-religion?page=all
 
 
 
Die Gedanken Sind frei!
 
 
    1. Die Gedanken sind frei
    wer kann sie erraten?
    Sie fliehen vorbei
    wie nächtliche Schatten.
    Kein Mensch kann sie wissen,
    kein Jäger erschießen
    mit Pulver und Blei:
    Die Gedanken sind frei!
 
 
    2. Ich denke, was ich will
    und was mich beglücket,
    doch alles in der Still’
    und wie es sich schicket.
    Mein Wunsch und Begehren
    kann niemand verwehren,
    es bleibet dabei:
    Die Gedanken sind frei!
 
 
    3. Und sperrt man mich ein
    im finsteren Kerker,
    das alles sind rein
    vergebliche Werke.
    Denn meine Gedanken
    zerreißen die Schranken
    und Mauern entzwei:
    Die Gedanken sind frei!
 
 
    4. Drum will ich auf immer
    den Sorgen entsagen
    und will mich auch nimmer
    mit Grillen mehr plagen.
    Man kann ja im Herzen
    stets lachen und scherzen
    und denken dabei:
    Die Gedanken sind frei!
 
 
    5. Ich liebe Bier und Wein,
    mein Mädchen vor allen,
    sie tut mir allein
    am besten gefallen.
    Ich bin nicht alleine
    bei meinem Glas Weine,
    mein Mädchen dabei:
    Die Gedanken sind frei!
 
 
  IP-Icon gespeichert
delfi (Offline)
V.I.P.
*****






   
Profil anzeigen |

Beiträge: 7146
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #23 am: 13. Feb. 2010, 13:21 Uhr »

Am 13. Feb. 2010, 10:11 Uhr, schrieb kidt :

Glaubensfreiheit
 
 
Beispiel:
 
Glaubensfreiheit hat Grenzen
 
=> http://www.zeit.de/online/2009/33/sexualkunde-karneval-religion?page=all
 

 
Nun, dieses Zitat wäre doch mal ein schöner Aufhänger für eine Diskussion.
Hier prallen doch zwei Tabu-Themen aufeinander!!!
 
imho ist das Gerichtsurteil falsch begründet.
 
Salve
 

  IP-Icon gespeichert

gnôthi seautón, medèn ágan, eî
kidt
Ehemaliges Mitglied
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #24 am: 14. Feb. 2010, 16:49 Uhr »
| Löschen

Am 13. Feb. 2010, 13:21 Uhr, schrieb delfi :


imho ist das Gerichtsurteil falsch begründet.
 

 
 
Mag sein, aber das müssen wiederum Sie vernünftig und nachvollziehbar begründen!

  IP-Icon gespeichert
delfi (Offline)
V.I.P.
*****






   
Profil anzeigen |

Beiträge: 7146
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #25 am: 18. Feb. 2010, 00:17 Uhr »

Am 14. Feb. 2010, 16:49 Uhr, schrieb kidt :


 
 
Mag sein, aber das müssen wiederum Sie vernünftig und nachvollziehbar begründen!

 
Es gibt keine "neutrale" Sexualerziehung, weil Sexualität selbst in unserer westlichen Gesellschaft stark tabuisiert ist.
Ich sehe daher weniger den Konflikt mit der Religion, sondern mit dem Elternrecht in einem wichtigen Punkt.
Dieses "Elternrecht" oder positiv formuliert die Fürsorgepflicht ist nicht gerade ein Ruhmesblatt deutschen Schulrechts, da sind andere Länder wesentlich liberaler.
Hier ist eine ideologische "Gleichschaltung" am Werk, die man durchaus als Einschränkung der Persönlichkeitsrechte einstufen kann.
Das erinnert mich durchaus ans Mittelalter.
 
Salve
 
 

  IP-Icon gespeichert

gnôthi seautón, medèn ágan, eî
kidt
Ehemaliges Mitglied
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #26 am: 21. Feb. 2010, 23:31 Uhr »
| Löschen

< Wie sie aussehen könnten, lässt sich aus der Karlsruher Begründung auch lesen: Gesetze und Verfassung sind zu beachten, egal woran jemand glaubt. Darüber hinaus darf jeder und jede auch Toleranz für den eigenen Glauben erwarten. Eine liberale Gesellschaft muss es aushalten, dass einzelne Bürger Frauen nicht für gleichberechtigt, Sexualität für gefährlich und Demokratie für ein Übergangsphänomen halten. Es genügt, dass sie die Demokratie nicht stürzen, ihre Ehefrauen und Töchter nicht einsperren und dass sie ihre Kinder auch dem Sexualkundeunterricht folgen lassen. Nur wo das nicht geschieht, muss der Staat eingreifen. Vielfalt aushalten heißt eben nicht wegsehen und "tolerieren", dass "den Anderen" Rechte genommen werden. >
 
=>  http://www.zeit.de/online/2009/33/sexualkunde-karneval-religion?page=all
  IP-Icon gespeichert
delfi (Offline)
V.I.P.
*****






   
Profil anzeigen |

Beiträge: 7146
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #27 am: 06. März 2010, 02:06 Uhr »

Am 21. Feb. 2010, 23:31 Uhr, schrieb kidt :

< Wie sie aussehen könnten, lässt sich aus der Karlsruher Begründung auch lesen: Gesetze und Verfassung sind zu beachten, egal woran jemand glaubt. Darüber hinaus darf jeder und jede auch Toleranz für den eigenen Glauben erwarten. Eine liberale Gesellschaft muss es aushalten, dass einzelne Bürger Frauen nicht für gleichberechtigt, Sexualität für gefährlich und Demokratie für ein Übergangsphänomen halten. Es genügt, dass sie die Demokratie nicht stürzen, ihre Ehefrauen und Töchter nicht einsperren und dass sie ihre Kinder auch dem Sexualkundeunterricht folgen lassen. Nur wo das nicht geschieht, muss der Staat eingreifen. Vielfalt aushalten heißt eben nicht wegsehen und "tolerieren", dass "den Anderen" Rechte genommen werden. >
 
=>  http://www.zeit.de/online/2009/33/sexualkunde-karneval-religion?page=all

 
ich sehe, du verstehst mich nicht,
wie meistens
 
Salve
 
 

  IP-Icon gespeichert

gnôthi seautón, medèn ágan, eî
Hancock (Offline)
V.I.P.
*****






   
Profil anzeigen |

Beiträge: 1569
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #28 am: 06. März 2010, 13:51 Uhr »

Am 18. Feb. 2010, 00:17 Uhr, schrieb delfi :


 
Es gibt keine "neutrale" Sexualerziehung, weil Sexualität selbst in unserer westlichen Gesellschaft stark tabuisiert ist.
Ich sehe daher weniger den Konflikt mit der Religion, sondern mit dem Elternrecht in einem wichtigen Punkt.
Dieses "Elternrecht" oder positiv formuliert die Fürsorgepflicht ist nicht gerade ein Ruhmesblatt deutschen Schulrechts, da sind andere Länder wesentlich liberaler.
Hier ist eine ideologische "Gleichschaltung" am Werk, die man durchaus als Einschränkung der Persönlichkeitsrechte einstufen kann.
Das erinnert mich durchaus ans Mittelalter.
 
Salve
 
 

 
Es erinnert mich eher ans Mittelalter, wenn Eltern ihre Kinder wegen religiöser Gründe aus dem Sexualkundeunterricht nehmen.

  IP-Icon gespeichert

Alles nichts oder!?
Locatelli
Ehemaliges Mitglied
Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #29 am: 06. März 2010, 13:58 Uhr »
| Löschen

Glauben hat nichts, aber auch gar Nichts mit Religion zu schaffen.
 
Glaubensfreiheit ist so selbstverständlich wie das Atmen.
 
Über eure Religionen könnt ihr euch so vortrefflich streiten, wie es euch beliebt.
 
Glauben ist ein Teil von Freiheit, nämlich der freiwilligen Rückkehr aus der absoluten geistigen Freiheit in die Freiheit des Glaubens.
 
 
LG
L.
« Zuletzt bearbeitet: 06. März 2010, 13:59 Uhr von Locatelli »  IP-Icon gespeichert
Seiten: 1 2 3 4  5 | Thema versenden | Drucken


« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »




PhilTalk Philosophieforen
Powered by YaBB 1 Gold - SP 1.1
YaBB © 2000-2001,
Xnull. All Rights Reserved.