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Thema: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit (Gelesen 1315 mal) |
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Haarzahn
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Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #15 am: 11. Jan. 2010, 23:13 Uhr » |
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Am 11. Jan. 2010, 13:04 Uhr, schrieb doc_rudi : Nach meiner Zuordnung von Glaube (individuell) und Religion (ein Phänomen von menschlichen lebenden Systemen höhrer Ordnung) ist Glaubensfreiheit ein hohes gut, ein Menschenrecht. Religion hingegen ist ein Massenphänomen und hat prinzipiell sogar negative Auswirkungen auf die "Politik", weil Religion stets zwischen Gut (=Wertung für die eigene Ideologie) und Böse (=Bewertung der fremden religiösen Ideologie) trennt und damit Aggression gegen das Fremde rechtfertigt. Gruß rudi |
| Hallo rudi! Ich möchte gern noch eine Anmerkung machen: du nanntest Glauben individuell. Es fällt mir schwer, dies als auf das Individuum beschränkt zu sehen. Wäre dem so, würde die Vergabe von derartigen Rechten ein gönnerhaftes Zugeständnis sein, das jemand für sich ungeteilt (individuell) habe und sich daran gütlich tun mag. Das wäre natürlich zu wenig. Mir fehlte da doch die Begründung, warum diese Rechte bestehen. Ist es nicht eher so, dass sie auf etwas zielen, was gerade nicht individuell ist? Glaube ist immer eine Neigung oder Abhängigkeit, ob selbst gewählt oder nicht. Man kann seinen Glauben auch wählen, aber er ist dann auch eine Art der Verbindlichkeit. Sind es nicht solche Momente - Verbundenheit und Verbindungen -, die es anzuerkennen gilt, die überhaupt ein Bild von Treue und Zusammenhalt vermitteln können? Die Glaubensfreiheit zu unterbinden halte ich für einen bösartigen Versuch, der aber eigentlich unmöglich Erfolg haben kann. Das Recht auf Glaubensfreiheit ist daher auch weniger eine rechtsphilosphische als eine anthropologische oder gar metaphysische Angelegenheit und der Anspruch auf bzw. die Rede von Menschenrechten ist selbst ein Glaubensbekenntnis. Gruß Marcus
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Nixnutz (Offline)
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Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #20 am: 10. Feb. 2010, 13:52 Uhr » |
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Wer nicht denken kann muss glauben. Wo ist da die Freiheit?
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Es ist keine grosse Kunst einen Sinn des Lebens zu finden. Die wahre Kunst besteht darin die Sinnlosigkeit des Lebens zu akzeptieren.
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kidt
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Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #22 am: 13. Feb. 2010, 10:11 Uhr » |
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Glaubensfreiheit Die G. ist eines der zentralen Grund- und Menschenrechte, das in D durch Art.4 GG und in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 durch Art.18 geschützt wird. Danach darf niemand aufgrund seiner religiösen Überzeugung oder einer Gewissensentscheidung diskriminiert werden, insbesondere dürfen hieraus keine rechtlichen Nachteile erwachsen oder darf deswegen Zwang ausgeübt werden. Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006. => http://www1.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=9VS594 Freiheit der Religionsausübung In Art. 4 Abs. 2 GG gewährleistet das Grundgesetz das Recht auf ungestörte Religionsausübung. Aus dem in Art. 4 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden Gebot der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kirchen und Bekenntnisse hat das Bundesverfassungsgericht gefolgert, dass zu der Freiheit der Religionsausübung auch die Freiheit, eine (z.B. auch atheistische) Weltanschauung auszuüben, gehört. Geschützt sind also nicht nur die traditionelle (häusliche und öffentliche) Manifestation der Glaubensinhalte, z.B. durch Gottesdienste, Symbole und Riten, Gebete, Prozessionen, Glockengeläut und kirchliche Sammlungen, sondern auch freireligiöse und atheistische Feiern (vgl. BVerfGE 24, 236 (245 f.). Eine Grenze der Religionsausübung ist dort erreicht, wo diese eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt. Das Läuten von Kirchenglocken muss daher z.B. nicht hingenommen werden, wenn dies ein Ausmaß erreicht, dass ein Einschreiten unter dem Gesichtspunkt der polizeilichen Gefahrenabwehr erforderlich wird. => http://www.juraforum.de/lexikon/Freiheit%20der%20Religionsaus%C3%BCbung Beispiel: Glaubensfreiheit hat Grenzen => http://www.zeit.de/online/2009/33/sexualkunde-karneval-religion?page=all Die Gedanken Sind frei! 1. Die Gedanken sind frei wer kann sie erraten? Sie fliehen vorbei wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen mit Pulver und Blei: Die Gedanken sind frei! 2. Ich denke, was ich will und was mich beglücket, doch alles in der Still’ und wie es sich schicket. Mein Wunsch und Begehren kann niemand verwehren, es bleibet dabei: Die Gedanken sind frei! 3. Und sperrt man mich ein im finsteren Kerker, das alles sind rein vergebliche Werke. Denn meine Gedanken zerreißen die Schranken und Mauern entzwei: Die Gedanken sind frei! 4. Drum will ich auf immer den Sorgen entsagen und will mich auch nimmer mit Grillen mehr plagen. Man kann ja im Herzen stets lachen und scherzen und denken dabei: Die Gedanken sind frei! 5. Ich liebe Bier und Wein, mein Mädchen vor allen, sie tut mir allein am besten gefallen. Ich bin nicht alleine bei meinem Glas Weine, mein Mädchen dabei: Die Gedanken sind frei!
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kidt
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Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #24 am: 14. Feb. 2010, 16:49 Uhr » |
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Am 13. Feb. 2010, 13:21 Uhr, schrieb delfi : imho ist das Gerichtsurteil falsch begründet. |
| Mag sein, aber das müssen wiederum Sie vernünftig und nachvollziehbar begründen!
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delfi (Offline)
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Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #25 am: 18. Feb. 2010, 00:17 Uhr » |
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Am 14. Feb. 2010, 16:49 Uhr, schrieb kidt : Mag sein, aber das müssen wiederum Sie vernünftig und nachvollziehbar begründen! |
| Es gibt keine "neutrale" Sexualerziehung, weil Sexualität selbst in unserer westlichen Gesellschaft stark tabuisiert ist. Ich sehe daher weniger den Konflikt mit der Religion, sondern mit dem Elternrecht in einem wichtigen Punkt. Dieses "Elternrecht" oder positiv formuliert die Fürsorgepflicht ist nicht gerade ein Ruhmesblatt deutschen Schulrechts, da sind andere Länder wesentlich liberaler. Hier ist eine ideologische "Gleichschaltung" am Werk, die man durchaus als Einschränkung der Persönlichkeitsrechte einstufen kann. Das erinnert mich durchaus ans Mittelalter. Salve
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gnôthi seautón, medèn ágan, eî
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kidt
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Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #26 am: 21. Feb. 2010, 23:31 Uhr » |
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< Wie sie aussehen könnten, lässt sich aus der Karlsruher Begründung auch lesen: Gesetze und Verfassung sind zu beachten, egal woran jemand glaubt. Darüber hinaus darf jeder und jede auch Toleranz für den eigenen Glauben erwarten. Eine liberale Gesellschaft muss es aushalten, dass einzelne Bürger Frauen nicht für gleichberechtigt, Sexualität für gefährlich und Demokratie für ein Übergangsphänomen halten. Es genügt, dass sie die Demokratie nicht stürzen, ihre Ehefrauen und Töchter nicht einsperren und dass sie ihre Kinder auch dem Sexualkundeunterricht folgen lassen. Nur wo das nicht geschieht, muss der Staat eingreifen. Vielfalt aushalten heißt eben nicht wegsehen und "tolerieren", dass "den Anderen" Rechte genommen werden. > => http://www.zeit.de/online/2009/33/sexualkunde-karneval-religion?page=all
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delfi (Offline)
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Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #27 am: 06. März 2010, 02:06 Uhr » |
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Am 21. Feb. 2010, 23:31 Uhr, schrieb kidt :< Wie sie aussehen könnten, lässt sich aus der Karlsruher Begründung auch lesen: Gesetze und Verfassung sind zu beachten, egal woran jemand glaubt. Darüber hinaus darf jeder und jede auch Toleranz für den eigenen Glauben erwarten. Eine liberale Gesellschaft muss es aushalten, dass einzelne Bürger Frauen nicht für gleichberechtigt, Sexualität für gefährlich und Demokratie für ein Übergangsphänomen halten. Es genügt, dass sie die Demokratie nicht stürzen, ihre Ehefrauen und Töchter nicht einsperren und dass sie ihre Kinder auch dem Sexualkundeunterricht folgen lassen. Nur wo das nicht geschieht, muss der Staat eingreifen. Vielfalt aushalten heißt eben nicht wegsehen und "tolerieren", dass "den Anderen" Rechte genommen werden. > => http://www.zeit.de/online/2009/33/sexualkunde-karneval-religion?page=all |
| ich sehe, du verstehst mich nicht, wie meistens Salve
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gnôthi seautón, medèn ágan, eî
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Locatelli
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Re: Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit
« Antworten #29 am: 06. März 2010, 13:58 Uhr » |
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Glauben hat nichts, aber auch gar Nichts mit Religion zu schaffen. Glaubensfreiheit ist so selbstverständlich wie das Atmen. Über eure Religionen könnt ihr euch so vortrefflich streiten, wie es euch beliebt. Glauben ist ein Teil von Freiheit, nämlich der freiwilligen Rückkehr aus der absoluten geistigen Freiheit in die Freiheit des Glaubens. LG L.
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| « Zuletzt bearbeitet: 06. März 2010, 13:59 Uhr von Locatelli » |
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