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   Autor  Thema: Verbindliche Erklärungen gegen Missbrauch  (Gelesen 191 mal)
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Verbindliche Erklärungen gegen Missbrauch
« am: 13. Feb. 2010, 19:05 Uhr »

 
Eigentlich sollte es nicht nötig sein, verbindliche Erklärungen gegen Missbrauch zu verlangen. Aber verschieden Berufsgattungen dürfen sich auf die Schweigepflicht berufen und es gibt auch andere und gute Gründe, die gegen eine staatliche Tolerierung kirchlichen Rechts sprechen und sicherlich wird es zukünftig noch mehr Gründe geben, sich dagegen auszusprechen oder von den anerkannten Religionsgemeinschaften verbindliche Erklärungen zu verlangen und genau das soll hier Thema sein.
 
 
Diskussion über eine Kultur des Wegsehens und Vertuschens nach zahlreichen Fällen sexuellen Missbrauchs Ulrich Schmid, Berlin. NZZ vom 13. Februar 2010 Nr. 36; Seite 3
 
…..
 … Die Kirche sicherte ihm Diskretion zu.
Damit ist das zweite Problem benannt: Die Kirche wusste meist Bescheid, meldete aber die Fälle nicht der Polizei. …. Doch weder in diesen noch in vielen andern Fällen wurde die Kirche aktiv. ….
….
   In der Zivilgesellschaft tut man sich mit der Urteilsbildung nicht so schwer. Viele Kritiker inner- und ausserhalb der Kirche klagen über eine Kultur des Schweigens, Wegsehens und Vertuschens. Obwohl das Strafrecht auch für die Kirche verbindlich sei, werde allzu oft nur innerkirchlich abgeklärt. Finde man etwas, werde meist primär der Täter geschützt. Kirchenobere geraten in einen Loyalitätskonflikt zwischen Opfer und Beschuldigtem, das führe zu Vertuschungsversuchen.  
 
 
 
Schuldfragen: Die Debatte um Kirche und Missbrauch
 
NZZ vom 13. Februar 2010 ; Seite 67
http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/aktuell/schuldfragen_1.4941866.html
 
Der häufigste Ort sexuellen Missbrauchs von Kindern ist nicht die Kirche oder eine ihrer Einrichtungen, sondern die Familie. Indessen relativiert dieser Umstand keinen der Fälle von Missbrauch, die jetzt aus Jesuitenschulen in Deutschland bekanntgeworden sind und bei Katholiken für tiefes Erschrecken, bei Antiklerikalen für höhnische Urteile über «kirchliche Verlogenheit» sorgen. Je nach der Sphäre, in der wir ein Verbrechen antreffen, stellen sich die Kernfragen anders. Das ist an unserer medialen Praxis gut zu beobachten. Wird ein Heranwachsender von einem Angehörigen oder einem nahen Bekannten missbraucht, stösst die Öffentlichkeit einen Ruf des Abscheus aus, lässt sich dann allenfalls noch den Triebtäter als individuelles Monstrum vorführen und beklagt die allgemeine Pornografisierung der Gesellschaft. Es beginnt jedoch keine Diskussionen über die Familie als solche und ihre Prinzipien, namentlich ihr sexuelles Ethos.
 
Bei innerkirchlichem Missbrauch hingegen steht nicht nur die Integrität von Einzelnen, sondern sogleich die Institution zur Debatte. Mit Grund, da die Kirche eine Ordnungsmacht ist, die von sich aus normative Ansprüche formuliert. Wer strenge Massstäbe setzt, wird auch an ihnen gemessen. Und so sind die nun vielfach zu lesenden Fragen nach der «Mitschuld der katholischen Sexualmoral» am Missbrauch naheliegend, mögen sie auch plump sein und mit weitreichenden Unterstellungen operieren. Sollte der Papst den Zölibat abschaffen? Dafür gibt es sicherlich Argumente, aber ob das Beispiel der Lehrer an katholischen Kollegs, die sich an ihren Schutzbefohlenen vergehen, zu einem solchen Argument taugt, ist zweifelhaft. Bestritten jedenfalls wird die These, der Zölibat produziere Kindesmissbrauch, nicht nur von Theologen, die pro domo reden, sondern auch von empirischen Studien.
 
Sehen wir, was konsensfähig ist: «Das spezielle Vertrauen, das der Priester oft geniesst, kann für den verbrecherischen Täter Missbrauch leichter machen», räumt Hans Langendörfer ein. Einen Generalverdacht gegen Priester aber möchte der Jesuit und Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz auf diese Aussage nicht gründen. Ihn ergänzt der Psychiater und Theologe Manfred Lütz: «Die Wahrheit ist, dass alle Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, Menschen anziehen, die missbräuchlichen Kontakt mit Minderjährigen suchen. Das gilt für Sportvereine, Einrichtungen der Jugendhilfe und natürlich auch für die Kirchen», schreibt Lütz in einem Beitrag für die «FAZ». Das ist so allgemein formuliert, dass es schon wieder nach Verharmlosung klingt. Mit Verharmlosung und Vertuschung wollen aber liberale Jesuiten wie Klaus Mertes, der als Rektor des Berliner Canisius-Kollegs die Missbrauchsfälle an seinem Gymnasium öffentlich gemacht hat, gerade aufräumen. Mertes befürchtet, dass bisher nur die «Spitze des Eisberges» sichtbar geworden ist.
 
Was besagt es, dass die bekanntgewordenen Missbrauchsfälle meist schon Jahrzehnte zurückliegen? Hat es geholfen, dass die Deutsche Bischofskonferenz im Herbst 2002 Leitlinien zum «Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche» erlassen hat? Bemerkenswert ist der gesellschaftliche Kontext, innerhalb dessen nun die nachholende Aufklärung einsetzt: Der Kindesmissbrauch steht heute unter einem – auch strafrechtlich bewehrten – schärferen Tabu denn je; die Homosexualität wurde enttabuisiert. Die katholische Sexualmoral wäre demnach gehalten, mit ihrer Homophobie aufzuräumen, die Sittenstrenge gegenüber ihren Zöglingen aber zu bewahren. Was Letzteres angeht, zählten im 17. Jahrhundert, wie Philippe Ariès in seiner «Geschichte der Kindheit» berichtet, die Jesuitenkollegs zu den Vorreitern. Bei der Festlegung der Körperstrafen fixierten sie in Hausordnungen, den Jugendlichen dürften «ohne Ansehen von Stand und Alter» die Hosen nicht heruntergezogen werden.
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Re: Verbindliche Erklärungen gegen Missbrauch
« Antworten #1 am: 13. Feb. 2010, 19:10 Uhr »

Hierhin von Alltag verschoben, in der Hoffnung dass Kidt damit zu Frieden kommt.
 
Am 13. Feb. 2010, 18:16 Uhr, schrieb freude104 :

Der sexuelle Mißbrauch hat seine Ursache in der schlechten Religion.
Warum?
Die Religion ist die Erzieherin der Nation.
 
Warum ist die Religion schlecht?
Zwar ahnt die Religion, daß Sexualität und Spiritualität irgendwie zusammenhängen.
Aber:
1. Die Mechanik dieser Dinge ist diesen angeblichen „Fach“leuten nicht bekannt.
      Deswegen wird lediglich sexuelle Verdrängung gelehrt.  
      Das rächt sich durch Homosexualität unter Priestern, Mißbrauch an Kindern,
      Alkoholsucht, usw., usw..
     
2. Die naturwidrige Leibfeindlichkeit der schlechten Religion.
Die zeigt sich in der Angst vor Frauen / Hass auf Frauen.
Wieso  darf eine Frau nicht Priesterin werden?
Schamaninnen und Medizinfrauen haben allezeit mehr Wunder gewirkt
als in 2.000 Jahre Christentum die handvoll heilkräftiger Heiliger.
 
Das bedeutet, das Problem ist (leider) die schlechte Religion selbst.
Nur - eine Änderung seitens der Kirche werden wir von dieser unfehlbaren Kirche (die letztlich nur für sich selbst da ist)
 nie erwarten können.
In 90 Jahre ist ihre Zeit sowieso abgelaufen.

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Re: Verbindliche Erklärungen gegen Missbrauch
« Antworten #2 am: 13. Feb. 2010, 19:16 Uhr »

Ist zu erwarten, dass die Gemeinschaften ihre Statuten und Kodexe überprüfen und falls nötig so revidieren, dass das Recht und Gesetz vorrang hat vor den Bedenken um Ansehen der Gemeinschaft?
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Re: Verbindliche Erklärungen gegen Missbrauch
« Antworten #3 am: 13. Feb. 2010, 21:30 Uhr »

Alltag antwortet hier, weil es seiner Meinung nach mehr um Ethik, d.h. das Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft, als um Religion geht.
 
Am 13. Feb. 2010, 19:59 Uhr, schrieb Traxx :


 
In Liebe und Wahrheit hätten Sie nicht nötig einen wodurch genau auch immer geschädigten Opfer und seines Peinigers nochmals zu schädigen, in dem die geistige Aufarbeitung jener Schädigung von Seiten des Übeltäters sowie seines Opfers verlangt und vorrausgesetzt wird, weil die Aufarbeitung nur der Suche nach einem Sündenbock und damit der öffentlichen Rechtsprechung dient, durch die jener Sündenbock an den Galgen auf den Marktplatz gehängt wird, zum propagandistischen Zwecke der bildhaften Darstellung vermeintlicher Macht und Stärke mit der die ebenso vermeitliche Wahrung der Menschenwürde durchgesetzt zu werden scheint, die dem Sündenbock am öffentlichen Galgen aber nicht zugestanden wird. Sie selbst, als eine Dritte Person, haben von einer Offenlegung der Tatsachen zwischen einem Übeltäter und seinem Opfer nicht den Geringsten Lohn und das Opfer sowie der Übeltäter auch nicht, denn der Übeltäter ist bereits aus der Gemeinde seines Opfers von seinem Opfer ausgeschlossen worden, als lieblos leblose Steinfigur. Eine höhere und andere Strafe gibt es bei Gott nicht. Gefängnis- und Geldstrafen- oder die auch in den USA noch verbreitete Todesstrafe sind schwachsinn, denn die machen keine Übeltat, die machen gar nichts rückgängig. Meine Frage an Sie also lautet: Wem nützt dieses Gestammel? Und die Frage an Kidt lautet: Warum ist dieses Gestammel in ihren Augen nicht der Religionsphilosophie angehörig?

 
 
Geehrter Traxx,
 
die Betroffenheit ist der Schlüssel zum Verständnis: Hätten Sie Verständnis, wenn Alltag selbst Opfer gewesen ist?  
 
Es geht  n i c h t   um das was geschehen ist,  n i c h t   um Sühne, Vergeltung und Genugtuung.  
 
Es geht um das, wie die Gemeinschaft künftig reagieren soll: Soll, darf das Ansehen der Gemeinschaft vor Recht und Gesetz stehen? Warum ist es so? Und warum haben die Zuständigen und Verantwortlichen daran noch nichts geändert?  
 
Gruss, Alltag

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